[Berlin.] Bei Gesundheitsdaten handelt es sich um die sensibelsten Daten eines Menschen. Nichts ist so individuell und persönlich wie die eigenen Blutwerte, Untersuchungsbefunde oder ganze Krankheitsbilder. Ab 2021 soll das Gesundheitssystem zunehmend digitalisiert werden. Auf Wunsch der Patienten können elektronische Gesundheitsakten angelegt werden, die unter anderem Röntgenbilder, ärztliche Befunde, Behandlungsberichte oder Angaben über regelmäßig eingenommene Medikamente enthalten.

Die Krankenkassen bieten Apps an, mit denen die Patienten auf ihre Daten zugreifen und diese sogar noch um zusätzliche Werte und Messungen ergänzen können. Ab 2020 sollen auch die Einbindung des Zahn-Bonusheftes, des Impfausweises oder des Mutterpasses realisiert werden. Da es sich um höchst sensible Daten handelt ist auch das „Patientendaten-Schutzgesetz“ (PDSG) von großer Bedeutung. Dieses befindet sich gerade in der Abstimmung mit der Bundesregierung. Das Ziel des Gesetzes ist es, dass die digitalisierten Gesundheitsdaten sicher bleiben. Insbesondere Apps müssen hier den höchsten Sicherheitsansprüchen gerecht werden. Ähnlich wie bei Banking-Apps müssen Maßnahmen wie die Zwei-Faktor-Authentifizierung ergriffen werden, um das höchste Gut der Privatpersonen zu schützen.

Ab 2022 sollen Versicherte zudem die Möglichkeit bekommen, über ihr mobiles Endgerät für jedes in der ePA gespeicherte Dokument einzeln zu bestimmen, wer darauf zugreifen kann.

Quelle: Artikel „Impfausweis in der App – neue Details zu E-Patientenakte“, abgerufen am 15.03.2020 unter https://www.heise.de/newsticker/meldung/Impfausweis-in-der-App-neue-Details-zu-E-Patientenakte-4650361.html