Kürzlich hat der Europäische Datenschutzausschuss (EDSA) seine Stellungnahme zum Entwurf des Angemessenheitsbeschlusses zum EU-U.S. Data Privacy Framework (EU-U.S. DPF) veröffentlicht. Die EU Kommission hatte den Entwurf am 13.12.2022 veröffentlicht und den EDSA um eine Stellungnahme gebeten. Diese ist ein wichtiger und erforderlicher Bestandteil im Annahmeprozess des Angemessenheitsbeschlusses.

Der Stellungnahme des EDSA sind u.a. die nachfolgenden Punkte zu entnehmen:
Im zu prüfenden Entwurf seien erzielte Fortschritte im Vergleich zum sog. Privacy Shield erkennbar. Die Kritikpunkte aus dem Schrems II Urteil wurden laut dem EDSA aufgenommen und versucht umzusetzen. Eine Neuerung sei die Einrichtung eines neuen Rechtsbehelfsmechanismus, der zum Ziel habe, für betroffene Personen in der EU wirksame Rechtsschutzmöglichkeiten zu schaffen. Nach wie vor hat der EDSA Bedenken bei der Massenerhebung von Daten (sog. „Bulk Collection“). Hier sei nach wie vor keine unabhängige Vorabkontrolle oder eine systematische, unabhängige, nachträgliche Überprüfung durch ein Gericht bzw. eine unabhängige Stelle vorgesehen.

Der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI), Professor Ulrich Kelber, begrüßt die Kritik und die Verbesserungen des EDSA. Herr Kelber sagt dazu: „Wir sehen den Willen, ein angemessenes Schutzniveau für Betroffene, deren personenbezogenen Daten an Unternehmen in die USA übermittelt werden, zu schaffen. Deutliche Fortschritte gibt es insbesondere im Bereich des Government Access für Zwecke der nationalen Sicherheit. Bedenken haben wir, ob die neuen Regelungen in allen Punkten ein Schutzniveau gewährleisten, das den EU-Datenschutzstandards der Sache nach gleichwertig ist.“ Aus Sicht des BfDI wird mit dem EU-U.S. DPF dennoch ein wichtiger Beitrag für eine sichere und vertrauenswürdige Datenübermittlungen im internationalen Kontext geschaffen.

Wir sind gespannt, wie es hier weiter geht und halten Sie natürlich auf dem Laufenden.

Quellenangaben:

– BfDI Pressemitteilung 7/2023, abgerufen am 01.03.2023 unter: https://www.bfdi.bund.de/SharedDocs/Pressemitteilungen/DE/2023/07_Stellungnahme-EDSA-EU-US-DPF.html?nn=251944
– Stellungnahme des EDSA „Opinion 5/2023 on the European Commission Draft Implementing Decision on the adequate protection of personal data under the EU-US Data Privacy Framework“, abgerufen am 01.03.2023 unter: https://edpb.europa.eu/system/files/2023-02/edpb_opinion52023_eu-us_dpf_en.pdf